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EU plant, Patienten Recht am eigenen Körper zu entziehen

Sollen Finanzinteressen der Pharmaindustrie Vorrang vor Grundrechten haben?

Wien (pts008/23.10.2014/10:30) – Es ging durch alle Medien – ein querschnittsgelähmter Patient lernt nach einer Zelltherapie wieder zu gehen. Ein sensationeller Erfolg, der vielen Menschen Hoffnung gibt. Doch so ein Behandlungserfolg engagierter Ärzte könnte bald in der EU illegal sein, weil er nicht mit einem “zugelassenen” Zellpräparat erfolgte.

Die EU bereitet nämlich im Stillen einen weitgehenden Einschnitt in die menschlichen Grundrechte vor:

Menschen sollen bald nicht mehr frei über ihren Körper und ihre Körperzellen – konkret zu Heilzwecken – verfügen dürfen, sondern Pharmafirmen könnten ein faktisches Monopol auf die Verwendung von menschlichen Zellen zu Heilzwecken erhalten. Nur “zugelassene” Zellpräparate wären dann noch bei Stammzelltherapien und anderen Behandlungen erlaubt.Diese strengen Formalvorschriften würden künftig auch für körpereigene Zellen gelten, wenn Patienten sie für eine Behandlung am eigenen Körper verwenden wollen. Damit würde Patienten unter anderem die Verwendung ihrer körpereigenen Stammzellen zur Behandlung bestehender eigener Krankheiten durch Normierung kostspieliger bürokratischer Hürden faktisch unmöglich gemacht.

Ist der EU “Investorenschutz” der Pharmaindustrie wichtiger als das Recht des Patienten auf Behandlung und Heilung mit seinen körpereigenen Zellen? Stammzelltherapien und andere Therapien mit Zellen scheinen aus Sicht der EU-Kommission offenbar so spannend, dass sie für milliardenschwere Pharmafirmen “reserviert” werden sollen.

Das am 20.6. 2014 im Auftrag der EU-Kommission vorgelegte “Reflection Paper” der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) sieht eine Verschärfung einer seit 2007 geltenden EU-Verordnung in diesem Sinn vor. Würde dieser Vorschlag umgesetzt, müsste ein Patient, der seine eigenen Zellen für eine Therapie an sich selbst nutzen will, diese Zellen erst bei der EMA wie ein Medikament zulassen, ein Prozess, der sehr zeitaufwendig und teuer wäre und die Vorlage klinischer Studien erfordern würde. In der Praxis ein Ding der Unmöglichkeit, gerade für kranke Menschen.

Hintergrund ist ein Bericht der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 28.3.2014, wonach unter anderem die derzeit geltenden Ausnahmebestimmungen für individuelle Einzelbehandlungen mittels Zelltherapie durch Ärzte zu Wettbewerbsnachteilen für bestimmte Pharmafirmen führen würden.

Damit würde man Menschen das Grundrecht entziehen, ihren eigenen Körper und ihre eigenen Zellen für sich selbst, zum Beispiel zur Therapie von Gelenksabnutzung oder einer chronischen Erkrankung, nutzen zu dürfen. Dies betrifft unzählige chronisch Kranke, die an ALS, Arthrose, Multipler Sklerose, Durchblutungsstörungen, Sklerodermie etc. leiden und durch eine Stammzelltherapie mit ihren körpereigenen Stammzellen Besserung erfahren könnten.

EU-Kommission und EMA leihen ihre Ohren offenbar Lobbyisten der einschlägigen Industrie, die gerne Wünsche hinsichtlich neuer Restriktionen zu ihrem Vorteil äußern. Haben diese EU-Institutionen aber je mit betroffenen Patienten oder deren Ärzten gesprochen?

Weitere Informationen unter: http://aestheticpractitioner.org