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Klardenker 08.04.2014

Hallo Klardenker,

da sich die Diskussion in den Blogs, welches nun der richtige Weg ist, vehement geführt wird und hin und wieder auch Verwirrung und Ratlosigkeit zu spüren ist, hatte ich angekündigt, einen speziellen Artikel dazu zu veröffentlichen. Dieser Sache hat sich auch Bernhard Klapdor angenommen, deswegen bitte ich, seinen Aufsatz aufmerksam zu lesen. Ich selbst hatte in der letzten Zeit auch interessante internationale Begegnungen, die mir neue Impulse gaben. In den vielen Bemühungen zur Wiederherstellung der Rechtsfähigkeit des Menschen ist überall von den unterschiedlichen Rechten und Rechtsebenen zu hören. Naturrecht, das steht am Höchsten. Dort gibt es keine Pflichten, sondern Kraft Natur und Geburt nur Rechte. In der weiteren Betrachtung der Ebenen und dies ist in der internationalen Literatur anerkannt, folgt Völkerrecht, denn Staatsrecht oder Staatenrecht und unten angesiedelt, im Privaten Recht, das Handelsrecht mit seinen verschiedensten Spielarten, dabei noch die jeweiligen unterschiedlichen Rechtstraditionen von Common Law und Zivil Law.

Nun sollte man meinen, dass die niederen Rechte sich aus dem höheren entwickeln und es gilt der allgemein anerkannte Grundsatz: Höheres Recht bricht niederes Recht. Jedes geschriebene Recht ist Vertrag. Gesetze entstehen durch Vereinbarung. Hier ist gerade beim Völkerrecht auffällig, dass es kein geschriebenes Völkerrecht im Sinne von Gesetzen gibt, es gibt anerkannte und dem Völkerrecht zugeschriebene Verträge, wie die Haager Landkriegsordnung, die Genfer Konvention und die Haager Apostille. Hier ist die spannende Frage, wie sind diese entstanden und aus welchem höheren Recht ist es entwickelt worden? Wer und aus welcher Position hat das gemacht? Das gleiche gilt dann auch für Staaten und Staatsrecht. Aus welchen Entitäten heraus wurde es entwickelt? Gibt es es heute überhaupt irgendwo echte Staaten, also wo sich freie dem Naturrecht verbundene und zugehörige Menschen auf einem bestimmten Territorium getroffen haben, sich über eine Verfassung einigten und man nun nach der Elementenlehre vom Staat, von einem solchen echten Staat sprechen konnte?

Es spricht viel für die Annahme, dass alles was wir auf dieser Welt vorfinden, wahrscheinlich eine Chimäre ist, Ablenkung oder was auch immer. Denn wenn man sich die Entwicklung der Menschen aus der Horde zum arbeitsteiligen Wesen anschaut, dann weiß man, welche Beziehungen sich untereinander wohl als erste entwickelt haben müssen. Arbeitsteilung bedeutet Austausch von Waren und Dienstleistungen. D.h. die ersten Beziehungen zwischen Menschen die in irgendeiner Form geregelt wurden, durch Verträge, Abkommen und Gesetze waren naturgemäß handelsrechtliche und das mindestens seit Babylon. Daran ist erst einmal nichts Schlechtes, solange die Basis Freiwilligkeit ist. Es ist die pure Feststellung der Reihenfolge. Römisches und kanonisches Recht ist nichts anderes. Das ist es, worum es sich auf dieser Welt wirklich dreht. Es ist eine Welt der Kaufleute.  Wahrscheinlich ist vieles Recht, was bisher als Völkerrecht oder Staatsrecht entwickelt wurde, aus handelsrechtlichen Entitäten heraus entstanden und somit verkapptes Handelsrecht. Vielleicht ist dieses sogenannte höhere Recht nur eine Fata Morgana. Auf jeden Fall ist es eine Überlegung wert, wenn man sich nun als Mensch auf die Rückreise vom Handelsrecht in das Naturrecht begibt. Denn wenn wir für uns Staatenrecht oder Völkerrecht reklamieren, ist die Frage, ob das, was vorhanden ist, richtig entstanden ist? Gibt es in diesem Sinne überhaupt echte Staaten, die durch den legitimen Willen Ihrer Völker entstanden sind? Oder sind es nur handelsrechtliche höhere Konglomerate, die man als Staaten bezeichnet hat, um Ehrfurcht und Zwang, also Hoheitlichkeit oder höheres Recht nur vorzutäuschen, um eine andere Art der “Freiwilligkeit” von Verträgen zu erzeugen. Bestes Beispiel: GEZ oder Beitragsservice. Hier wird einfach ein Handelsgeschäft (Funk und Fernsehen gegen Gebühren) erzwungen. Ich werde durch den Trick vermeintlicher Rundfunkstaatsverträge zum unfreiwilligen Abnehmer von Leistungen, ob ich die will oder auch nicht, spielt keine Rolle mehr. So baut man wirkliche Monopole. Das ist der Trick bei einem sogenannten Staat und damit für das Individuum unendlich schwerer, aus unerwünschten Vertragsverhältnissen auszusteigen. Entweder der Trick über sogenanntes konkludentes Handeln oder die Trickkiste Staat mit dem Verweis auf sogenanntes höherrangiges Recht. Die spannende Frage ist also, wie sind solche Staatsverträge oder auch völkerrechtliche Verträge zustande gekommen, von wem gemacht und von wem legitimiert?

Nun soll es im Weiteren also um den gelben Schein versus Willenserklärung gehen und natürlich um Preußen, weil wir welche sind. Auch hier entzündet sich die Diskussion um die richtige Verfassung, als wenn wir keine anderen Probleme hätten.
Die Verfassung für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850 hat in ihrem Artikel 118 die Inhalte zur Abänderung der Verfassung durch die Kammern festgelegt.
Die Inhalte dieser Verfassung vom 31. Januar 1850 wurden am 20. März 1919 durch eine verfassungsgebende preußische Landesversammlung in die bis heute für den Freistaat Preußen gültige Verfassung vom 30. November 1920 überführt. Diese preußische Landesversammlung war der damalige souveräne Inhaber der gesetzgebenden und vollziehenden Staatsgewalt. Hierzu heißt es im „Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt in Preußen, vom 20. März 1919“ im § 1 Absatz 2: „Alle nach der Preußischen Verfassungsurkunde bisher den Kammern zustehenden Rechte gehen auf die Landesversammlung über.“ Das war eine verantwortungsvolle legitime Notwehrmaßnahme infolge des unklaren Kriegsendes und der revolutionären Ereignisse, der Abdankung des Kaisers etc.
Nachdem die Landesversammlung „…die künftige Verfassung der Republik Preußen als Gliedstaats des Deutschen Reichs festzustellen und Gesetze, die keinen Aufschub dulden, zu erlassen.“ hatte (§ 1 Absatz 2 des Gesetz zur vorläufigen Ordnung der Staatsgewalt in Preußen, vom 20. März 1919 und als Notwehrmaßnahme zur sogenannten folgenden Weimarer Reichsverfassung, die letzten Endes auch nur ein besatzungsrechtliches Mittel und damit eigentlich Grundgesetz Nr. 1 war), entstand auf diese Weise die bis heute endgültige Verfassung vom 30. November 1920, in welcher folgerichtig zur Fortführung der rechtmäßigen Rechtsfolge im Artikel 81 dieser Verfassung die Verfassung vom 31. Januar 1850 und das Gesetz zur vorläufigen Staatsgewalt in Preußen vom 20. März 1919 aufgehoben wurden!
Und weil das so ist, das ist auch der beste Beweis, war der sogenannte “Preußenschlag” vom 20.07.1932 notwendig, um diesen Freistaat zu überlagern und auszuschalten. Dazu diente mit Sicherheit auch das Kontrollratsgesetz Nr. 46 aus dem Jahre 1947 über das Verbot von Preußen. Da aber jeder Versuch Preußen aufzulösen, völkerrechtlich keinen Bestand haben kann und so denken wir, weil über Preußen letztlich auch das Reich wieder handlungsfähig werden könnte, wurde dieses Gesetz 1955 von den Russen auf jeden Fall für das Gebiet der DDR suspendiert. Damit war der Weg frei und wurde nun wieder vielfach durch interessierte Kreise be- und schlussendlich bis heute verhindert. Aber diese Geschichten über Adenauer und Ulbricht und später dann Kohl und Genscher kennen Sie bereits.
Mit seiner Unterschrift als Deutscher Kaiser und zugleich auch als König von Preußen zu Verträgen des Völkerbundes, zur Haager Landkriegsordnung war also auch der Staat Preußen ein Signatarstaat des Völkerbundes (das war und ist der eigentliche Staat, das Reich war und ist ein Staatenbund, ähnlich der Vereinigten Staaten von Amerika). Somit ist auch der Freistaat Preußen als ordentlicher Rechtsnachfolger des königlichen, monarchischen Preußen, denn hier fand lediglich ein Souveränwechsel statt (keine neue Staatsgründung, deswegen blieb auch das RuStAG von 1913 unverändert) der mit der Fürstenabfindung 1926 abschließend geregelt wurde. Deswegen setzen wir auf die Verfassung von 1920 und auf die Reorganisation des Freistaates Preußen, die übrigens jeden einzelnen Bürger Preußens zum obersten Souverän erklärt. Wo gibt es das sonst auf dieser Welt? Nirgends!!! Aber auch das ist wahrscheinlich nur ein Unternehmen, wenn auch ein gutes. Nutzen wir es, um zwischenzeitlich einen echten Staat daraus zu machen, nur um uns handelsrechtlich abzugrenzen, um auch das später wieder aufzulösen. Also ich brauche nicht wirklich einen Staat. Ich brauche die Gemeinschaft von gleichgesinnten Menschen, Freunde, Familie und Heimat. Das war es auch schon. Preußische Tugenden könnten dahin führen.

Hier nun der Beitrag von Bernhard, der auch diese Überlegungen weiterführend als Grundlage hat und uns immer weiter in die Überzeugung bringt: Nichts ersetzt die Erklärung des eigenen Willens und bei der BRD Behörde, was auch immer zu beantragen (gelbe Scheine), ist ein Fehler.

Artikel zum Klardenker 08.04.2014

Das stärkste Argument gegen den gelben Schein (deutsche Staatsangehörigkeit) dürfte für die Meisten monetärer Natur sein und findet man im § 1 des Einkommenssteuergesetz von 1934!!! der auszugsweise ab Punkt 2 lautet:”(2) 1 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die
1. im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und
2. zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind.”

Da lobe ich mir doch die preußische Staatsangehörigkeit mit einem Spitzensteuersatz von 10 % Stand Juli 1932.

Wir werden unsere neuen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen verstärkt auf unseren Seminaren weiter geben. So möchte ich es nicht versäumen auch an dieser Stelle auf unser Nächstes hinzuweisen, am 08.05.2014 in Zons.

Einladung Zons 08.05.2014